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Registriereung unter Schweizer Flagge.


Zuständig ist das Schweizerische Seeschifffahrtsamt in Basel, SSA. Dieses ist dem EDA, dem Departement des Äussern unterstellt.
Auf der Homepage des SSA findet man alle notwendigen Formulare und rechtlichen Grundlagen. Es gibt jedoch einige Dinge zu beachten, welche man nicht gerade auf den ersten Blick erkennt.
» https://www.eda.admin.ch/smno/de/home.html

Flaggenbestätigung oder Flaggschein.
Es gibt grundsätzlich zwei Arten der Registrierung. Welche der beiden möglich ist hängt vom Schiffstyp und der CE-Zertifizierung ab.

Die Flaggenbestätigung.
Diese wird ausgestellt für nicht seetaugliche Kleinboote, in der Regel CE Klasse C und tiefer. Für seetaugliche Schiffe stellt das SSA keine Flaggenbestätigungen aus.

Der Flaggschein.
Ist für seegängige Schiffe gedacht der CE Klasse A und B. Für diese Schiffe gelten strenge Ausrüstungsvorschriften. So muss zum Beispiel eine Rettungsinsel an Bord sein, welche regelmässig gewartet wird. Der Nachweis drüber wird zwingend verlangt. Zudem muss der Eigner den Hochseeausweis besitzen, oder er muss einen entsprechend qualifizierten Schiffsführer benennen.
Viele unserer Flussschiffe sind CE-B oder sogar A zertifiziert, müssen also als Seeschiffe ausgerüstet werden. Fährt man nur binnen, kann man das umgehen, indem man den Gültigkeitsbereich des Fahrtengebietes im Flaggschein einschränken lässt. dann braucht man keine Rettungsinsel und auch keinen Hochseeausweis.

Schiffsnamen.
Bevor man anfängt muss man beim SSA anfragen ob der gewünschte Schiffsnamen noch frei ist. Das SSA vergibt jeden Schiffsnamen nur einmal. Geografische Namen wie zum Beispiel "Säntis" sind der Berufsschifffahrt vorbehalten.

Prüfung der Seetauglichkeit.
Bei werftneuen Schiffen genügt die CE-Zertifizierung. Bei Eigenbauten oder Gebrauchtschiffen muss ein Gutachter den Zustand des Schiffes und die Seetauglichkeit beurteilen. Man sollte vorher beim SSA abklären, ob der beauftragte Gutachter vom SSA anerkannt wird. In der Regel ist das aber kein Problem, wenn der Gutachter entsprechen qualifiziert ist und in Organisationen wie zum Beispiel HISWA tätig ist.

Bei Gebrauchtschiffen eine Löschungsbestätigung.
Erwirbt man eine Occasion muss man eine Löschungsbestätigung vom Voreigner verlangen. Die vorgängige Registrierungsbehörde stellt diese aus. das SSA will das sehen. Es ist auch zum eigenen Schutz, dass man weiss, dass der Ankauf frei von Rechten Dritter ist.

Versicherung.
Das Gesetz verlangt eine Haftpflichtversicherung von einer schweizereischen Versicherungsgesellschaft. Ausländische Versicherungen lösen das Problem so, dass sie die Haftpflichtversicherung über eine ihrer Filialen in der Schweiz laufen lassen. Dann ist das in Ordnung und vom SSA anerkannt.
Die meisten Yachten sind auch noch Kasko versichert. Ich rate von einer schweizerischen Versicherung ab, auch dann wenn diese von einem sehr grossen schweizerischen Verein empfohlen wird. Ein Schadenfall im Ausland verlangt eine international vernetzte Versicherungsgesellschaft, mit Experten zumindest europaweit.

Kosten.
Das SSA arbeitet sehr speditiv, aber erst wenn das "Geld im Kasten klingt". Wenn man es richtig macht kann man eine Registrierung in einer guten Woche abwickeln. Parallel dazu kann man beim BAKOM das Rufzeichen beantragen. BAKOM und SSA arbeiten gut zusammen. Die Bearbeitungskosten sind in einer Verordnung festgelegt und betragen:
Fr. 800.- für die erste Bearbeitung
Fr. 150.- pro Jahr Gültigkeit des Flaggscheins
Das BAKOM hat die Gebühren für die Funkkonzession markant nach unten korrigiert. Statt Fr. 192.- beträgt sie ab 2021 nur noch Fr. 50.- / Jahr

Erneuerung des Flaggscheines.
Die Gültigkeit des Flaggscheines beträgt mindesten 1 max. 3 Jahre. Danach mus er verlängert werden für je Fr. 150.- pro Jahr. Achtung den Flaggschein nicht verfallen lassen, sonst beginnt das ganze Procedere von vorne. Es ist relativ einfach. Man kann auf einem Formular den Zustand des Schiffes deklarieren.
Seit 2022 verlangt das SSA eine Bestätigung der Angaben durch einen Experten, Servicetechniker, Bootbauer, Werftbetrieb, Nautiker, Schiffbauingenieur etc. Formular Beilage 1B zur Flaggscheinverlängerung, zu finden auf der Homepage des SSA

Schifflifahrer sind Individualisten.

Wir wissen was für uns und unser Schiff angemessen, sinnvoll und gut ist. Manchmal deckt sich unsere Meinung nicht mit den Ansichten des SSA. Nicht fluchen und wettern über die Qualifikation der Beamten die ja keine Ahnung von Schiffen haben. Das SSA führt keine Therapiesitzungen durch, muss niemanden überzeugen, sondern die geltenden Gesetze und Vorschriften anwenden und durchsetzen. Ich habe in den vergangenen 35 Jahren schon 4 Seeschiffe beim SSA registriert - immer problemlos.
Übrigens der Direktor des SSA war früher immer ein Diplomat. Heute ist es ein ausgebildeter Nautiker!